Häufige Fragen

1. Wer ist die Zielgruppe?

Ich arbeite mit Erwachsenen ab 18 Jahren im Einzel- und Paarsetting. Für Kinder und Jugendliche stehen meine Kolleg:innen vom Therapiezentrum Kompakt und in der Praxisgemeinschaft Martinstraße gerne zur Verfügung.

2. Was bedeutet Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision?

Als Psychotherapeutin "in Ausbildung unter Supervision" (i.A.u.S) bin ich im letzten Teil meiner 5-jährigen Ausbildung. Ich arbeite wie alle anderen Psychotherapeut:innen, reflektiere aber die Therapieprozesse auch noch mit einer Supervisorin (einer Lehrtherapeutin mit Zusatzausbildung). Die Supervision erfolgt selbstverständlich anonymisiert, sodass keine persönlichen Daten weitergegeben werden.

3. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Honorarnoten von Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision werden von den staatlichen Krankenkassen nicht refundiert. In manchen Fällen bieten Privatversicherungen eine (teilweise) Kostenübernahme. Bitte informieren Sie sich ggf. direkt bei Ihrem privaten Versicherungsanbieter.

Psychotherapeutisches Erstgespräch: EUR 100,- (Dauer 50 min)

Psychotherapeutische Therapieeinheit: EUR 100,- (Dauer 50 min)

Coachingeinheit: EUR 180,- (Dauer 50 min) inkl. 20% USt

Coachingpaket mit 5 Einheiten: EUR 850,- (Dauer 50 min pro Einheit) inkl. 20% Ust.

4. Wie läuft die Bezahlung ab?

Die Honorarnoten können bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte direkt nach jeder Einheit beglichen werden.

5. Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Grundsätzlich beträgt die Dauer einer Einheit 50 min. Je nach Anliegen, Bedürfnis und Problematik kann die Dauer der Therapie variieren. Im therapeutischen Erstgespräch können wir die Rahmenbedingungen für Ihre persönliche Lebenslage klären. 

6. Wie oft findet eine Therapiesitzung statt?

Die Häufigkeit der Termine hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Besonders zu Beginn der therapeutischen Arbeit findet die Therapie in der Regel einmal pro Woche statt. Andere Frequenzen sind natürlich möglich und werden individuell vereinbart.

7. Gibt es auch online Therapiesitzungen?

Sollten es Ihre Lebensumstände nicht möglich machen die Praxis persönlich aufzusuchen, biete ich in besonderen Fällen auch Onlinetherapie an.

8. Wie ist die Absage geregelt? 

Ich bitte um Absage bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: telefonisch, per E-Mail oder SMS. Andernfalls würde die Sitzung in Rechnung gestellt werden.


9. Was bedeutet die Verschwiegenheitspflicht für Psychotherapeut:innen? 

Psychotherapeut:innen sind nach §15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit über alle ihnen in der Ausübung ihres Berufes anvertrauten Informationen verpflichtet. Nur der/die Klient:in selbst kann den/die Psychotherapeut:in in besonderen Ausnahmefällen von dieser Verschwiegenheit entbinden. Diese Verschwiegenheit gilt sowohl während als auch nach Beendigung des Therapieprozesses.

Ausnahme: Eine Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht ist dann notwendig, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. In einem solchen Fall erfolgt stets eine vorherige Rücksprache, und alle weiteren Schritte werden gemeinsam besprochen.